| Beschreibung |
Das biologische Kühlgut wird in hochwertig isolierten Behältern
eingelagert. Um einen leichten Zugriff zu ermöglichen, werden die
Proben in Einordnungssystemen untergebracht. Bei kleinen
Mengen erfolgt die Lagerung in Dewars (Kannen) und ab einigen
tausend Proben in Gefrierbehältern. Flüssigstickstoff wird
vollautomatisch jeweils bis zu einem vorgegebenen Level eingefüllt,
verdampft dort und hält die Lagertemperatur konstant.
Mit integrierten Datenspeichern können die Füllstande,
Lagertemperaturen und Alarme registriert und abgerufen werden.
Bei Gefrierbehältern, deren Einordnungssystem in der Flüssigphase des
Stickstoffes stehen, liegt die Lagertemperatur zwischen -196 °C
unten und -130 °C im Bereich des Kopfraumes. Gefrierbehälter mit großem
klappbaren Deckel sind hier die richtige Wahl. Die oft angebotenen,
meist quaderförmigen Verkleidungen bringen keinen verfahrenstechnischen
Vorteil. Einordnungssysteme aus Edelstahl weisen eine höhere Stabilität
auf. Systeme aus Aluminium fördern durch die gute Wärmeleitung den
Temperaturausgleich und erzeugen niedrigere Kopfraumtemperaturen.
Sind die eingelagerten Proben für die Rückführung in den Menschen bestimmt, gelten die Vorgaben nach dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG, Klasse IIa, 93/42/EWG). Die sichere Lagerung der Proben bei Temperaturen unterhalb -130 °C ist Vorschrift. Zur Vermeidung von Querkontaminationen der Proben untereinander darf nur in der Gasphase des Stickstoffes gelagert werden. Behälter für diesen Einsatz benötigen eine MPG / MDD-Zulassung und weisen eine effektivere Isolation des Behälterkopfraumes auf, um das Temperaturgefälle im Behälter zu minimieren. Kopfraumtemperaturen bis -190 °C sind bei besonders ausgeklügelten Konstruktionen möglich.
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